Bericht aus der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2023: Stadtentwicklung, Garagen und unzählige Beschlüsse

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 25.09.2023 war auch angesichts der Themen, die auf der Tagesordnung standen, sehr gut besucht. In der Einwohnerfragestunde ging es vor allem um den geplanten Bau der Handwerkskammer und den damit einhergehenden Garagenabriss. Die Wortbeiträge waren teils sehr emotional.

Als erste Beschlussvorlage wurden die vorgeschlagenen Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung diskutiert und mit breiter Mehrheit am Ende beschlossen. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, Wir für KW/BVO & Stefan Lummitzsch haben diese Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung erarbeitet. Wir wollen behutsames Wachstum gestalten, steuern und wo nötig auch begrenzen. Das Thema Stadtentwicklung ist eines der beherrschenden Themen in unserer Stadt. Die SVV hat hierzu in der Vergangenheit bereits wichtige Beschlüsse gefasst: Folgekostenrichtlinie, Einheimischenmodell, Priorisierung der Bauleitplanung. Was aber fehlt sind übergeordnete Leitlinien, Ziele für die Stadtentwicklung. Was wollen wir sein? Wo wollen wir hin? Wie wollen wir uns entwickeln?

Diese Fragen sind bisher unbeantwortet. Weil auch der bereits vor einiger Zeit beschlossene Leitbildprozess mit einer stadtweiten Bürgerbeteiligung noch nicht durchgeführt wurde, sehen wir uns in der Verantwortung, diese Lücke zu schließen. Was nicht bedeutet, dass der Leitbildprozess nicht durchgeführt wird.

Kernpunkte der umfangreichen Vorlage sind:

  1. Unsere wachsende Stadt benötigt eine mitwachsende Infrastruktur. Wachstum ist dabei nicht per se gut oder schlecht, auch kein Selbstzweck. Wachstum beinhaltet Chancen und Risiken. Es ist aber eine Illusion zu glauben, wir könnten uns dem Druck entziehen, ohne negative Folgen – steigende Mieten und Preise, Verdrängung – zu spüren. Wir müssen Wachstum deshalb gestalten und steuern.
  2. Das Wachstum muss verträglich sein, das jeweilige Ortsbild ist zu erhalten, unsere Stadt muss grün bleiben. D. h. beispielsweise keine Hochhäuser mitten in Niederlehme. Jedwede Infrastruktur muss von Anfang an mitgedacht und umgesetzt werden. Vorhabenträger sind hier in der Verantwortung.
  3. Wir wollen eine grüne Stadt, mit sinkendem Flächenverbrauch und einer intakten Umwelt und Natur. Wir wollen eine klimaneutrale Stadt.
  4. Wir sind eine soziale Stadt und wollen das auch bleiben. Die Beteiligung der Einwohnerschaft ist uns ein Anliegen. Genauso wie wohnortnahe Bildungseinrichtungen für die Jüngsten in unserer Stadt und Wohnungen, die für verschiedene Einkommensgruppen bezahlbar sind.

Natürlich müssen die Leitlinien praktisch umgesetzt werden, sie müssen mit Leben gefüllt werden. Aktuelle und künftige Investoren sollen sie auf den Tisch bekommen. Die Leitlinien sind damit nicht das Ende einer nachhaltigen Stadtentwicklung, sondern ihr Anfang.

Innerhalb der folgenden gut zweieinhalb Stunden wurden dann über 30 Vorlagen beschlossen, so z. B. über den neugestalteten öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Dahme-Spreewald zur Kindertagesbetreuung, so dass die Platzvergabe weiter in Königs Wusterhausen erfolgen kann, die Änderung des Bebauungsplanes „Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen Nord“ zur Ermöglichung eines Kita-Neubaus, den Selbstbindungsbeschluss zur aktualisierten Gebietskulisse des Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“, um die Grundlage für die Beantragung weiterer Fördermittel zu schaffen, die Denkmalgerechte Sanierung der Friedhofskapelle in Kablow, über mehrere Petitionen und sachkundige Einwohner*innen. Auch die Festlegung auf zwei Wahlkreise für die Wahl der SVV am 09.06.2024 wie bei der letzten Wahl und die Abberufung einiger Mitglieder des Jugendbeirates aus persönlichen Gründen haben wir beschlossen. Interessierte Jugendliche sind aufgefordert sich bei der Stadtverwaltung zu melden, wenn sie in diesem wichtigen Gremium mitwirken möchten.

Längere Diskussionen gab es zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bildungscampus Handwerkskammer“ und dem damit verbundenen Garagenabriss. Da einige betroffene Garagenbesitzer zur Sitzung erschienen waren, lehnten mehrere Stadtverordnete diesen Beschluss ab, obwohl im Frühjahr noch die Entbehrlichkeit des Grundstückes einstimmig beschlossen worden war. Da sich eine solche Chance zur Verbesserung des Bildungsangebotes in Königs Wusterhausen nicht noch einmal bietet, haben wir nach langer und intensiver Interessenabwägung beiden Vorlagen zugestimmt und diese wurden auch mehrheitlich durch die SVV beschlossen. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, die durch den Garagenabriss wegfallenden Stellplätze und Hobbyräumlichkeit möglichst zu ersetzen. Erste Prüfungen hierzu laufen. Es wird zeitnah Informationsveranstaltungen für die Betroffenen geben.

Die Vorlage zur Besetzung des Aufsichtsratspostens der Wärmeversorgungsgesellschaft mit dem von der AFD vorgeschlagenen Bewerber wurde von der Verwaltung zurückgezogen und die Änderung des Bebauungsplans 202 – „Industrie- und Gewerbepark Königs Wusterhausen“ im Ortsteil Niederlehme wurde noch einmal in die Ausschüsse verwiesen.

Länger diskutiert wurde über die Vorlage zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans 02/22 „Quartier am Möllenzugsee“ in Niederlehme der Freien Wähler. Am Ende bestand Einigkeit, dass dort eine Bebauung mit Wohngebäuden mit einer maximalen Bruttogeschossfläche von 25.000 m² ermöglicht werden sollte, die vorgeschlagene Aufhebung des Bebauungsplanes aber der falsche Weg ist, da dies im laufenden Verfahren geklärt werden kann.

Die Vorlage zum Beschluss eines Rahmenplanes zur Entwicklung des Königsparks wurde von der Tagesordnung genommen. Hierzu findet am 11.10. eine Sondersitzung statt.

Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung: Fraktionsübergreifende Zusammenarbeit für Königs Wusterhausen

In der Sitzungsperiode im Frühling diesen Jahres lagen dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen (SVV) mehrere Anträge verschiedener Fraktionen vor, die sich mit der Frage beschäftigten, wie einem Wildwuchs im Stadtgebiet aus kommenden Bauprojekten begegnet und wie die Stadtentwicklung künftig gesteuert werden kann.

Auf Einladung der Grünen-Stadtfraktion für einen gemeinsamen Antrag, fanden sich Vertreter der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, Wir für KW/BVO/Stefan Lummitzsch in mehreren Treffen zusammen, um die jeweiligen Ideen und Vorstellungen von einem lebenswerten Königs Wusterhausen zusammenzutragen und zu diskutieren. Wenig überraschend fanden sich viele Gemeinsamkeiten und bestehende Differenzen konnten in konstruktiven Diskussionen schnell geklärt werden.

Entstanden ist ein Papier, das Grundlage der künftigen Stadtentwicklung sein soll und aktuellen sowie zukünftigen Investoren ein klares Bild gibt, welche Art von Wachstum hier nur noch willkommen ist. Königs Wusterhausen möchte keine Schlafstadt sein und behutsam wachsen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Infrastruktur, die sich an den Bedarfen auch der bestehenden Bürgerschaft orientiert. Leben und Arbeiten, Bildung und Freizeitangebote müssen sich mit der Einwohnerzahl mitentwickeln. Durch Baumaßnahmen darf nicht das lebenswerte Grün in und um die Stadt zerstört werden. Für zukünftige Generationen müssen jetzt die Weichen für eine klimaneutrale Stadt gestellt werden.

Mit den Leitlinien wird, bei Beschlussfassung durch die SVV  in der kommenden Sitzungsperiode im Spätsommer, ein verbindlicher Rahmen gesetzt werden, der auch auf „historische Bebauungspläne“ angewendet werden kann. Die Leitlinien sollen es der SVV, der Verwaltung und der Bürgermeisterin erleichtern, zukünftige Stadtentwicklungsprojekte mit Investoren zu diskutieren. Damit wird sichergestellt, dass künftige Projekte nach einheitlichen Standards aufgesetzt und durchgeführt werden.

Zum Beschlussvorschlag: Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung_final

Bericht aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt vom 07.11.2022

Die Sitzung des Fachausschusses am vergangenen Montag war wieder einmal geprägt von einer sehr langen Tagesordnung mit unterschiedlichsten Themen. Die Stadtverwaltung informierte, dass die Aufstellung der Containeranlage für die Grundschule Zernsdorf beauftragt sei und alles im Zeitplan liege. Ein aktuelles Bautagebuch, das regelmäßig aktualisiert wird, findet sich auf der Webseite der Stadt. In der Einwohnerfragestunde war unter anderem die Schulwegsicherheit in Zernsdorf (auch während der Bauphase der Containeranlage) sowie am Bahnübergang Fichtestraße Thema. Am Bahnübergang bereitet die Deutsche Bahn bauliche Maßnahmen vor. Die Verwaltung informiert zeitnah über Details.

Nach jeweils ausgiebiger Diskussion wurden mehrere Beschlussvorlagen zu Bebauungsplänen in verschiedenen Stadien mehrheitlich empfohlen. Im Tiergarten soll eine bestehende Brücke erneuert werden. Ferner schreitet die Erstellung eines umfassenden Mobilitäts- und Verkehrskonzeptes für die Stadt, wie von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, voran. Unter Hinzuziehung von externen Experten sollen zunächst Leitlinien zu Verkehr und Mobilität formuliert werden. Im Anschluss wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit darüber diskutiert, das Fachbüro analysiert die Lage und wird Handlungsvorschläge unterbreiten. Dieser Prozess soll 2023 beginnen und wird etwa ein Jahr dauern. Umfasst sind Radverkehr, Öffentlicher Nahverkehr, Pkw-Verkehr und Parken.

Das Thema des Sandstraßenausbaus, bei dem 90 Prozent der Kosten auf die Anlieger umzulegen sind, beschäftigte den Ausschuss erneut. Gerade angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und der allgemeinen Preissteigerungen sollen unzumutbare Kosten und Härten für Anlieger vermieden werden. Hierzu haben mehrere Fraktionen unterschiedliche Vorschläge erarbeitet. Eine abschließende Entscheidung über das weitere Verfahren konnte aber noch nicht eindeutig getroffen werden. Die Verwaltung soll hierzu eine umfassende Stellungnahme vorlegen. Der Ausschuss hat außerdem folgenden Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion einstimmig empfohlen:

Solarenergie ausbauen – Energiesicherheit stärken

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die Bürgermeisterin prüft im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Möglichkeiten der Nachrüstung von städtischen Bestandsgebäuden (Verwaltung, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen usw.) mit Solarmodulen zur Stromerzeugung. Einzubeziehen sind auch Gebäude im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und anderer kommunaler Unternehmen. Das Ergebnis der Prüfung gibt die Bürgermeisterin der Stadtverordnetenversammlung in Form eines Gebäudeverzeichnisses bis Ende des 2. Quartals 2023 zur Kenntnis. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet im Rahmen des Haushaltes für das Jahr 2024 über Nachrüstungen.
  2. Für Neubauten im Verantwortungsbereich der Stadt sollen künftig stets Solarmodule zur Stromerzeugung eingeplant und umgesetzt werden.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen bekennt sich zu den Zielen der Energiewende. Priorität muss der Ausbau erneuerbarer Energien haben. Dies liegt angesichts der aktuellen Entwicklungen im ureigensten Interesse der Stadt und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Der Ausbau der Solarenergie dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch der Energiesicherheit und Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und somit zugleich von Drittstaaten. Zugleich belasten steigende Strom- und Gaspreise den städtischen Haushalt. Solarenergie, die den Energiebedarf städtischer Gebäude jedenfalls teilweise decken kann, führt langfristig – auch wenn zunächst Investitionskosten anfallen – zu einer Entlastung des Haushaltes. Denn Solarmodule amortisieren sich je nach Art der Anlage nach etwa 8 bis 12 Jahren, wohingegen die Lebenszeit regelmäßig mindestens 20 Jahre beträgt.

Da viele Bestandsbauten der Stadt noch in DDR-Bauweise errichtet worden sind, die zumeist mit Flachdächern ausgestattet sind, bieten sich Nachrüstungen nach eingehender Prüfung an. Bei Neubauten sollen Solarmodule künftig zum Standard gehören. Abweichungen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ziel ist es, dass die Gebäude den Strom, der in ihnen verbraucht wird, selbst erzeugen.

Bericht aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen vom 31.08.2022

In seinen Informationen aus der Verwaltung berichtete der Kämmerer im Finanzausschuss am 31.08.2022 von den Vorbereitungen der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr. Hier zeichne sich nach den bisher durch die jeweiligen Fachbereiche angemeldeten Zahlen ein höherer Fehlbetrag in fast zweistelliger Millionenhöhe als Jahresergebnis ab. Grund dafür sind natürlich auch die zu erwartenden höheren Energiekosten für die städtischen Liegenschaften. Obwohl in diesem Jahr auch schon größere Beträge für Investitionen ausgezahlt worden seien, erwarte er „Haushaltsreste“, also bereits geplante  Investitionen, die aber nicht zur Auszahlung kommen werden, in Höhe von mehr als 40 Mio €. Nun werde mit den Fachbereichen geschaut, was tatsächlich in 2023 möglich sein wird, da auch für dieses Jahr neue notwendige Investitionen z.B. in die Bildungsinfrastruktur einzuplanen sind.

Der geprüfte Jahresabschluss für 2019 wurde im Ausschuss vorgestellt. Auch wenn ursprünglich ein Fehlbetrag geplant war, schloss das Jahr mit einem Überschuss von rd. 1,5 Mio € ab, der der Rücklage der Stadt zugeführt wird. Diese Rücklage dient dem Haushaltsausgleich in Jahren, in denen Fehlbeträge erwirtschaftet werden. Die Beschlussvorlage wurde einstimmig zum Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

Außerdem wurde den Ausschussmitgliedern der erste Entwurf der neuen Struktur des Haushaltsplanes, das Produktbuch, vorgestellt, wie der Haushalt für 2023 aufgestellt werden soll. Bei diesem wurde die neue Verwaltungsstruktur der Stadt berücksichtigt, die Gliederung in drei Dezernate. Innerhalb dieser Budgets soll zukünftig ein interner Ausgleich  ohne den Beschluss von über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben möglich sein, wenn z.B. in einem Bereich Mehraufwendungen nötig sind, aber in einem anderem Bereich des selben Budgets Minderausgaben zu erwarten sind. Diese durch die Landeshaushaltsordnung vorgesehene Vorgehensweise war schon länger vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt zur Umsetzung angemahnt worden. Zur weiteren Diskussion über das neue Produktbuch ist vorgeschlagen worden, eine Sondersitzung des Ausschusses im Herbst durchzuführen. Hier werden wir unsere Vorstellungen und Ideen mit einbringen.

Bericht von der Sonder-SVV am 16.05.2022

Eigens wegen der Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für die Stadt Königs Wusterhausen wurde diese Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung einberufen. Die Aufstellung des Nachtrags wurde erforderlich, weil die Bürgermeisterin mit ihrer Verwaltung möglichst schnell in Zernsdorf  einen Modulbau als Erweiterung der Grundschule errichten möchte, um die dringend benötigten Schulplätze bereitzustellen.  Die Gesamtkosten werden mit rd. 9 Mio € veranschlagt. Wären die Weichen durch den abgewählten Bürgermeister Ennullat – wie lange gefordert – früher in die richtige Richtung gestellt worden, würde es deutlich kostengünstiger funktionieren.

Weil im Falle einer Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes alle Positionen angepasst werden müssen, die sich bis zu diesem Zeitpunkt verändert haben, wurden auch die prognostizierten Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung des Landes und der Gewerbesteuer erhöht. Positiv  wirkt sich auch die Auflösung einer Rückstellung wegen gegen den MAWV geführten Klagen aus, die zwischenzeitlich gewonnen wurden. Erhöht  wurden auch wegen der gestiegenen Einnahmen die Ausgaben für die Kreisumlage und Auszahlungen für Investitionen in die Digitalisierung von Schulen, für die wiederum auch bewilligte Fördermittel  des Landes in den Plan eingearbeitet wurden. Mit der Berücksichtigung weiterer Haushaltsansätze z. B. für Energielieferungen und Personalaufwendungen ergibt sich nunmehr gegenüber dem ursprünglich prognostizierten Fehlbetrag sogar ein geringer Haushaltsüberschuss, was fast alle Stadtverordneten zur Zustimmung bewogen hat.

Als weiterer Beschluss wurde eine Eilentscheidung der Bürgermeisterin mit der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Grundschulneubau in Zeesen einstimmig durch die SVV genehmigt.

Die Vorlage zur Aufforderung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung von Nicos Hafen in Niederlehme wurde wegen weiteren Klärungsbedarfs von der einreichenden Fraktion auch aufgrund von Hinweisen der Bürgermeisterin in ihrem Bericht zu Beginn der Sitzung zurückgezogen.

Bericht über die SVV vom 25.04.2022

Die zweite SVV diesen Jahres fand in einem Rathaus statt, vor dem die grüne Fahne „Major for Peace“ wehte.
Als Zeichen der Solidarität weht sie seit Anfang des Krieges gegen die Ukraine.

Im Bericht der Verwaltung hob die Bürgermeisterin hervor, dass schon fast 1200 Geflüchtete eine Unterkunft im Landkreis gefunden haben.

Weiterhin war ihr wichtig, neben dem aktuellen Stand im Bildungsbereich zu betonen, dass es an der Zeit ist, über Gemarkungsgrenzen hinaus zu denken, wie zum Beispiel mit dem inter- kommunalen Radweg KW-Wildau-Zeuthen-Eichwalde-Schulzendorf.

Feierlich wurde die Erste Beigeordnete Silvia Hirschfeld in ihrem Amt vereidigt. Als professionelle Unterstützung der BM wird sie vor allem für die Umsetzung der Investitionsbeschlüsse im Baubereich zuständig sein.

Die Vorlagen der Bürgermeisterin wurden, nachdem sie vorher in den Ausschüssen ausführlich diskutiert worden waren, ohne große Debatte mehrheitlich beschlossen.

Eine kurze Diskussion gab es um die neue Geschäftsordnung der SVV, da die SPD-Fraktion
der Auffassung ist, dass die Archivierung der Aufzeichnung aus den Gremien länger erfolgen sollte.
Aber die Verwaltung konnte noch keinen Anbieter finden, der ein Angebot dazu machen konnte. Trotzdem wurde die neue Geschäftsordnung einstimmig beschlossen.

In der Diskussion um die Geburtsbäume für KWer Kinder (eine Vorlage der Fraktion Die Grünen) kam zum Ausdruck, wie sich die Debattenkultur in der SVV gewandelt hat.
Es wurde um den Sachverhalt gestritten, der letztendlich abgelehnt wurde.

Die anderen Beschlußvorlagen wurden von der einreichenden AfD-Fraktion zurückgezogen.

In Nachhinein kündigte der Kämmerer die Erstellung des Nachtragshaushalts an und gab die vorläufigen Eckdaten bekannt.

Stadtverordnetenversammlung vom 25.10.2021 – Livestream und Fluglärm

Gleich zu Beginn der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2021 gab es eine sichtbare Neuerung: erstmals wurde eine Sitzung live im Internet übertragen. So konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger auch von zu Hause die Sitzung und die Debatten verfolgen. Die Einrichtung eines Livestreams wurde aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung, auch von der SPD-Fraktion, zuletzt immer wieder gefordert und nun durch die Stadtverwaltung umgesetzt. Bürgermeisterin Michaela Wiezorek Informierte anschließend über verschiedene Themen. Für den Bau einer Kita in der Scheederstraße soll es demnächst eine Ausschreibung geben. Die Stadt wird eine Förderrichtlinie des Landes zur Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrer nicht in Anspruch nehmen, weil damit mehr als 265.000 € Kosten für die Stadt verbunden sind, obwohl die Lehrer nicht im Mitarbeiter der Stadt sind. Unklar ist zudem, wer die Folgekosten (Software und Support) zu tragen hätte. Die Stadt befindet sich hier auf einer Linie mit ihren Nachbarnkommunen und dem Städte- und Gemeindebund.

Nach langer Zeit tagte erstmals wieder die Fluglärmkommission, in der sich die Stadt aktiver als bisher einbringen möchte. Hierbei geht es insbesondere um die Sicherung von Lärmschutz in Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen, vor allem mit der Stadt Wildau. Auch zur Entwicklung des Funkerbergs wird eine vertiefte Zusammenarbeit mit Wildau angestrebt. Zum Neubau der Hauptfeuerwache wird in den kommenden Wochen die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu den verschiedenen Standorten vorliegen und sodann eine Sondersitzung stattfinden. Die Situation an den Grundschulen in Zernsdorf, Niederlehme und Senzig im Blick, arbeitet die Stadtverwaltung intensiv an der Umsetzung der bereits getroffenen Beschlüsse, um die Standorte fit für die Zukunft zu machen. Außerdem wird der Neubau der Kapelle für den Friedhof in der Kernstadt geplant.

Nachdem der Kämmerer die Eckdaten des Entwurfs für den Haushalt 2022 vorgestellt hatte – die vertiefte Diskussion des Zahlenwerkes findet in den kommenden Wochen in den Ortsbeiräten, Ausschüssen und dann Ende November in der Stadtverordnetenversammlung statt – wurden für mehrere Schiedstellen Schiedsfrauen und Schiedsmänner gewählt. Die SPD-Fraktion bedankt sich bei allen, die sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe im Ehrenamt zur Verfügung stellen. Beschlossen wurde außerdem die Erarbeitung eines stadtweiten und umfassenden Verkehrskonzeptes. Eine Arbeitsgruppe wird zunächst die Probleme und Schwerpunkte diskutieren, um sodann die Ausschreibung der Konzepterarbeitung vorzubereiten. Auf Antrag der CDU, dem sich die SPD-Fraktion mit einen Änderungsvorschlag angeschlossen hat, soll die Bürgermeisterin Gutachten erstellen, um zu prüfen, ob und inwieweit es Ansprüche auf Lärmschutz gegenüber dem Flughafen gibt. Auch die Flugrouten sollen geprüft werden. Zur Erhebung soll die Stadt Lärmmessstationen in besonders betroffenen Bereichen aufstellen: Krankenhaus, Seniorenheim, Bahnhofstr., Diepensee, Niederlehme und Wernsdorf. Ein gemeinsames Agieren mit den Nachbarkommunen ist angestrebt. Die weiteren Beschlüsse aus der Sitzung sind über das Ratsinformationssystem der Stadt auf deren Webseite nachlesbar.

Stadtverordnetenversammlung vom 21.12.2020

Mitten in der bundesweiten Schutzwoche tagte gestern die Stadtverordnetenversammlung (SVV) auf ausdrückliches Verlangen von Bürgermeister Ennullat noch einmal mehr als fünf Stunden. Dabei verkündete der Bürgermeister die Einrichtung einer Außenstelle der Grundschule Niederlehme in Ziegenhals. Nähere Informationen oder eine Beteiligung der Gremien gab es nicht.

Am 07.12.2020 hat Bürgermeister Ennullat nunmehr endlich nach einem Jahr den von der SVV im Dezember 2019 beschlossenen Haushalt für 2020 vollständig zur Genehmigung bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Dies haben mehrere Fraktionen fortlaufend gefordert. Erst mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus kam Herr Ennullat seinen Pflichten nun nach. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht lag keine 2 Wochen später vor. Der Haushalt 2020 wird am 30.12.2020 bekanntgemacht und tritt dann in Kraft. Herr Ennullat muss sich fragen lassen, wieso er dafür ein Jahr lang die Entwicklung der Stadt mitten in einer Pandemie blockiert hat.

Wilder Aktionismus soll erneut gesetzmäßiges Handeln ersetzen

Als vor über 7 Monaten, am 25. März 2020 die Entscheidung des Ministeriums (des Inneren und für Kommunales) bekannt wurde, welche die Auffassung der Kommunalaufsicht im Haushaltsstreit mit der Stadt vollumfänglich bestätigte, gab es einen kurzen Moment der Hoffnung. Die Hoffnung darauf, dass nunmehr der Bürgermeister zur Einsicht gelangt und den bereits am 16. Dezember 2019 beschlossenen Haushalt für 2020 gemäß eindeutiger Beschlusslage einreicht.

Diese Hoffnung währte nur wenige Stunden, denn bereits am gleichen Tag wurde seitens des Bürgermeisters eine Pressemitteilung veröffentlicht mit der Ankündigung nunmehr angesichts der Corona-Pandemie die Notwendigkeit zur Erstellung eines neuen Haushaltes zu sehen. Als dies durch eine Mehrheit der SVV unter Verweis auf die Möglichkeit der Erstellung eines Nachtragshaushaltes (bei genauerer Kenntnis der Auswirkungen der Pandemie) abgelehnt wurde, reichte der Bürgermeister am 09. April 2020 Untätigkeitsklage gegen den Landkreis ein.

Am 28. Oktober 2020 wurde über diese Klage (erfreulich zeitig) durch das Verwaltungsgericht entschieden, das Ergebnis lautet im Wesentlichen:

Der Bürgermeister ist verpflichtet, den Haushaltsentwurf der Verwaltung entsprechend der Beschlussfassung der SVV zu ändern und den beschlossenen Haushaltsansatz von 300.000,- € ebenso wie die weiter beschlossenen Änderungen zur Haushaltssatzung in die Unterlagen aufzunehmen, sprich in das Zahlenwerk einzuarbeiten.

Nunmehr blieben nicht mal wenige Stunden der Hoffnung, denn bevor das Urteil (in einem ungewöhnlichen Akt der Transparenz) auf der Webseite der Stadt veröffentlicht wurde, erschien zunächst eine Pressemitteilung, in welcher der Bürgermeister über ein scheinbar völlig anderes Urteil berichtet als jenes welches später veröffentlicht wird. Dieses uns gänzlich unbekannte Urteil aus (s)einer Parallelwelt nimmt er nunmehr zum Anlass, erneut seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachzukommen und uns stattdessen wie bereits vor über 7 Monaten einen geänderten Haushalt 2020 zum Beschluss vorzulegen.

Zur Vorstellung des neuen Haushaltsentwurfes 2020 wurde am Montag (16.November2020) durch die Ausschussvorsitzende Frau Zube (AfD-Fraktion) für kommenden Freitag (20. November 2020) eiligst eine Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen einberufen.

Da die Kommunalverfassung uns keine Mittel an die Hand gibt, das gesetzlich notwendige Handeln des Bürgermeisters selbst zu vollziehen, müssen wir zwangsläufig dem Treiben weiter zu sehen und uns mit dem auseinander-setzen, was uns geboten wird.

Wir sehen daher mit gespannter Erwartung der Präsentation des von der Verwaltung eigens in einer Pressemitteilung vom 17.11.20 angekündigten neuen Haushaltsentwurfs am Freitag entgegen.

Den gesetzlichen Grundlagen der kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung sowie der Kommunalverfassung folgend, wird dieser Haushaltsentwurf auf viele bisher seitens der Verwaltungsspitze unbeantwortete Fragen Antworten liefern müssen. In erster Linie zählen hierzu:

  • Angaben über die bisher in 2020 abgearbeiteten Haushaltsreste aus den Vorjahren (immerhin mit Stand 31.12.2019: 28,1 Mio €).
  • Angaben über die bisher getätigten Investitionsausgaben von den im Haushaltsplan 2020 eingestellten 36,7 Mio €.
  • Aktualisierung der Investitionsplanung für 2020 unter Berücksichtigung der in 2020 überhaupt noch möglichen Auszahlungen für noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen zur Vermeidung der Bildung unnötiger Haushaltsreste.
  • Aktualisierung aller Einnahmen- und Ausgabenansätze (z. B. erhöhte Steuereinnahmen, erhöhte Schlüsselzuweisungen aufgrund der Pandemie und verminderte Kreisumlage) an die aktuelle Entwicklung, also unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzugs bis Mitte November und aktualisierter Prognosen

Wir erwarten demzufolge auch endlich Klarheit hinsichtlich der Finanzplanung für das kommende Jahr 2021 um somit in die Lage versetzt zu werden, auf transparenter und solider Grundlage über den Haushalt für das kommende Jahr zu diskutieren und zeitnah zu befinden.

Leider liegen uns keinerlei Zahlenwerk, geschweige denn neue Haushaltssatzungen für beide Jahre vor, um irgendetwas prüfen zu können.

Für den Bürgermeister war seit dem 28.10.20 klar wie das Urteil des Verwaltungs-gerichtes lauten wird. Läge ihm etwas an unserer Stadt, würde die beschlossene Haushaltssatzung bereits seit 2 Wochen zur Genehmigung in Lübben liegen.

Da dies nicht der Fall ist, kann man getrost feststellen, dass seine Schwerpunkte klar woanders liegen.

 

SPD-Fraktion

CDU-Fraktion

Fraktion Wir für KW/Bürger vor Ort

Fraktion DIE LINKE

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Stefan Lummitzsch

Dirk Marx

Der Bürgermeister blockiert seit bald einem Jahr die Stadt

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus im Rechtsstreit der Stadt mit dem Landkreis wegen der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020, zu dem eine Presseinformation des Gerichtes vorliegt, erklären wir Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen:

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden: Der Bürgermeister von Königs Wusterhausen, Swen Ennullat, muss den Haushalt korrekt zur Genehmigung durch den Landkreis einreichen, also die von den Stadtverordneten am 16.12.2019 beschlossene Fassung. Entgegen der wiederholten Aussagen des Bürgermeisters, hat er nicht die für eine Genehmigung notwendigen Unterlagen beim Landkreis eingereicht.

Damit ist nun auch gerichtlich bestätigt: Der Bürgermeister blockiert rechtswidrig seit 10 Monaten den Haushalt der Stadt.
Nachdem wir den Bürgermeister bereits zweimal per Beschluss der SVV aufgefordert haben den Haushalt ordnungsgemäß einzureichen, nehmen wir dieses Urteil mit großer Erleichterung und Freude zur Kenntnis. So gibt es doch nunmehr die Chance, in dieser schwierigen Zeit, einen geregelten Haushalt der Stadt umzusetzen.

Das bedeutet, dass damit auch alle Beschlüsse, wie z.B. der über einen Rettungsschirm für Selbständige und Vereine, kostenfreie Nutzung von Sportstätten für Jugendliche und Menschen mit Behinderung, Unterstützung von Vereinen und Verbänden sowie wichtige Investitionen, finanziert und somit umgesetzt werden können. Auch wenn das Jahr nur noch wenige Wochen zählt, liegt darin eine Chance für unsere Stadtentwicklung.
Daher fordern wir den Bürgermeister nunmehr zum dritten und letzten Mal auf, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und unverzüglich den Haushalt in seiner beschlossenen Form bei der Kommunalaufsicht vorzulegen.

Mit dem Urteil steht nun fest: Für den Stillstand in diesem Haushaltsjahr und die daraus resultierenden Konsequenzen für 2021 trägt allein der Bürgermeister die Verantwortung.