Anfrage an den Bürgermeister: Das Haus „Valetudo“

Das Haus „Valetudo“ ist seit Jahren ein sehr gut angenommener Anlaufpunkt in der Innenstadt zur Präventions- und Gesundheitsarbeit.
Von mehreren Mitarbeiterinnen des Hauses wurde an mich herangetragen, dass Interesse an einer Präventionsarbeit für die Stadt besteht.

Daher stelle ich folgende Fragen:

1. Kann sich die Stadtverwaltung eine Zusammenarbeit mit dem Haus „Valetudo“ grundsätzlich vorstellen? Dies betrifft insbesondere Präventionsangebote und ähnliches für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie der städtischen Kindertagesstätten.

2. Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Zusammenarbeit möglich und vorgesehen?

 

 

 

 

 

 

Tagesordnung zur Sonder-SVV

Bekanntmachung

 

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, dem 16. März 2015 um 17:00 Uhr eingeladen.

Saal im Haus der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, Haus A, 15711 Königs Wusterhausen

 

Tagesordnung: – öffentliche Sitzung –

1  Eröffnung der Sitzung

2  Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der

Beschlussfähigkeit

3  Änderungsanträge zur Tagesordnung, Feststellung der Tagesordnung

4  Beschlussvorlagen:

4.1  Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen für den Umbau des Hauses II der Kita "Spatzennest" im OT Zeesen Vorlage: 90-15-026

4.2  Einberufung einer Taskforce für Flüchtlinge in Königs Wusterhausen Vorlage: 10-15-024

4.3  Prüfauftrag: Asylbewerberunterkünfte in Königs Wusterhausen Vorlage: 10-15-025

4.4  Entscheidung zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister wegen unkorrektem Dienstverhalten Vorlage: 10-15-027

5  mündliche und schriftliche Anfragen von Stadtverordneten

6  Sonstiges

 

Tagesordnung: – nicht öffentliche Sitzung –

7 Beschlussvorlagen:

7.1 Genehmigung der Gesellschafterbeschlüsse 02/2015 und 01/2015 für die Beauftragung der Geschäftsbesorgung der Entwicklungs- und Betreibungsgesellschaft mbH Königs Wusterhausen und der Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Königs Wusterhausen Vorlage: 20-15-021

8 Sonstiges

Antwort des Bürgermeister auf meine Anfrage

Einige Antworten sind hier aus Gründen der Betroffenheit von Rechten Dritter nicht wiedergegeben:

1. Der Verein FSV Eintracht 1910 Königs Wusterhausen e. V. ist durch diverse Ursachen Schuldner der Stadt KönigsWusterhausen.

a) Wie hoch ist die aufzubringende Summe?
Zum Stichtag 28. 01. 2015 weist das Forderungs- und Verbindlichkeitskonto Forderungen der Stadt Königs Wusterhausen i. H. v. ### inkl. einer gerichtsanhängigen Fördermittelrückzahlung in Höhe von ### aus.

 

b) Wie zuversichtlich ist die Stadt, dass sie die gesamte Summe zurück erhält?
Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen beurteilt es die Verwaltung als sehr unwahrscheinlich, dass der Verein – neben seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen für

  • .  die Zahlung des Pachtzinses

  • .  die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Grundstückes

  • .  die Instandhaltung und Instandsetzung der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und Anlagen

  • .  die Finanzierung seiner laufenden Aufwendungen für den satzungs gemäßen Vereinszweck

in der Lage sein kann, o.g. rückständige Forderungen zu begleichen.

  •  

c) Der Verein bemüht sich sehr um die Tilgung und hat begonnen kleine Raten seit Beginn des Jahres 2015 zu zahlen. Ist das korrekt und wenn ja, wie viel wurde bereits zurück gezahlt?

Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner wurde nicht abgeschlossen. Im Januar 2015 wurden sporadisch 2 Raten ä 250 gezahlt. Der v. g. Betrag ist in den unter 1a) genannten Gesamtforderungen nicht enthalten.

 

 

 

d) Sieht die Stadt diese allmähliche Tilgung positiv?
Grundsätzlich ja, sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wird, die die Rückzahlung der offenen Forderungen regelt und durch den Verein eingehalten wird.

 

2. In den Jahren 2013 und 2014 erhielt der Verein keine Mittel nach der städtischen Sportförderrichtlinie. Alle Anträgewurden korrekt eingereicht, jedoch teilweise noch nicht einmal bearbeitet.

a) Mit welcher Begründung?
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Sportförderungsleistungen kann aus der Richtlinie über die Förderung des Sports (RL) nicht hergeleitet werden. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sportförderungsleistungen sind ausschließlich für die Zuwendungszwecke gem. RL zu verwenden. Die in den Jahren 2013 und 2014 durch den Schuldner eingereichten Anträge verlangen, dass jeweils belastbare Kosten- und Finanzierungspläne für die jeweiligen Zuwendungsbereiche vorliegen und der mit einer Zuwendung verfolgte Zuwendungszweck auch erreicht werden kann. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund einer nachzuweisenden angemessenen Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers zu prüfen. Durch die drohenden Zahlungsunfähigkeit und Oberschuldung des Schuldners kann dieser Nachweis nicht erbracht werden (siehe 1a).
Zudem könnte eine zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen durch den Schuldner nichtnachwiesenwerden, daeineAuszahlungmöglicherZuwendungenaufderGrundlagedes § 38 KomHKV Brandenburg i. V. m. AO Brandenburg (Abgabenordnung) mit den Forderungen
der Stadt aufzurechnen sind. Das v. g. Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit den Anträgen auf Sportförderung wurde dem nach § 26 BGB Vertretungsberechtigten des Schuldners am 28. 05. 2013 mitgeteilt. Im Protokoll heißt es u. a. "…., dass auf Grund der offenen Forderungen gegenüber der Stadt der Verein derzeit als nicht mehr förderfähig beurteilt wird.. Das hat folgende Auswirkungen….. ". Einsprüche gegen das Protokoll wurden innerhalb dervorgegebenenFristenseitensdesSchuldnersnichtgeltendgemacht.

 

b) Wird diese Begründung auch heute noch seitens der Stadt vertreten und ist diese rechtlich haltbar?
Ja. Ein Zahlungsplan oder eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Entschuldung von seinen Verbindlichkeiten hat der Schuldner mit dem Gläubiger Stadt Königs Wusterhausen bisher nicht verhandelt, vorgelegt oder abgeschlossen.

 

c) Besteht eine Möglichkeit, dass der Verein die Mittel, die ihm meiner Einschätzung nach mit einer nicht stichhaltigen Begründung verwehrt wurden, jetzt noch erhält? Mit diesen Mitteln könnten Reparaturen auf dem Vereinsgelände erfolgen, Schulden bezahlt werden oder die Planungen des Vereins für ein Engagement bezüglich der Flüchtlingsunterkunft in Ziegenhals unterstützt werden.

Nein, siehe Rechtsauffassung zu 2a). Darüber hinaus dürfen nur Projekte gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde.

 

3. Auch für dieses Jahr hat der Verein bereits Anträge zur Sportförderrichtlinie eingereicht.

a)Wie viele Anträge sind dies und um welche Summen geht es dabei?
Der Schuldner hat 2015 insgesamt 6 Anträge nach RL mit einen Zuwendungsbedarf von insgesamt 5. 610 € gestellt.

 

b) Wird die Stadt diese Anträge – soweit formell korrekt – wohlwollend behandeln, d. h. steht der Förderung des Vereins ab diesem Jahr etwas entgegen?

Im Ergebnis der Prüfung der vom Schuldner für 2015 eingereichten Anträge auf Sportförderleistungen nach RL wird nach Beschluss der Haushaltssatzung ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen. Einer Förderung des Schuldners unter den v. g. Bedingungen ist gem. Begründung nach 2a) für das Jahr 2015 nicht möglich.

 

4. Der Verein befürwortet einen Kunstrasenplatz auf dem Vereinsgelände in Zeesen.

a) Welche Kosten würde dies versuchen?
Die Kosten für den Bau eines Kunstrasenplatzes sind weit gefächert, hier gibt es je nach Größe, System und Anbieter eine Spanne zwischen 400. 000 und 600.000 .

 

b) Wie steht die Stadt dazu?
Eine Standortentscheidung für ein Investitionsvorhaben dieser Größenordnung muss vor dem Hintergrund des größtmöglichenVorteils für den Schul-, Vereins-, Freizeit- und Breitensport in der Stadt Königs Wusterhausen getroffen werden. Setzt man die Bau- und Unterhaltungskosten in das Verhältnis zur zeitlichen Bespielbarkeit, ist ein Kunstrasenplatz ab
einer Auslastung von 2. 000 Stunden jährlich als wirtschaftlich einzuschätzen. Dies entspricht einer täglichen Nutzung in der Saison von 10 Stunden, eine Auslastung die für einen Fußballverein mit knapp 200 Mitgliedern undenkbar ist. Die zu erwartende Auslastung spricht gegen den Standort in Zeesen. Der Bau eines Kunstrasenplatzes in einer öffentlichen Sportanlage an einem durch Schulen genutzten Standort hingegen ermöglicht eine wirtschaftlichere Betreibung und verbessert die Sportmöglichkeiten für den Freizeit- und Breitensport in der Stadt. Ebenso müssen die Nebeneinrichtungen für die Betreibung eines Kunstrasenplatzes mit entsprechender Auslastung vorgehalten werden, d. h. z. B. Stellplätze und Sanitär und Umkleidebereiche in ausreichender Anzahl und Qualität.

 

 

 

Statement zum Haushalt 2015

Im folgenden möchte ich einige Bemerkungen zum Haushalt 2015 der Stadt Königs Wusterhausen abgeben:

Der Haushalt der Stadt wird über 60 Millionen Euro betragen. Zuerst ist festzustellen, dass in den letzten Jahren die Einwohnerzahl um fast 2000 gestiegen ist. Das ist sehr erfreulich. Damit steigen natürlich auch die Steuereinnahmen der Stadt, aber auch die Schülerzahlen.

Aktuell wirken in KW etwa 3000 Gewerbetreibende. Bezüglich der Gewerbesteuer bleibt die Stadt ein verlässlicher Partner und belässt diese auf dem Niveau der letzten Jahre.

Zudem konnten zwischen 2009 und 2014 die Schulden halbiert werden. Für diesen nahezu ausgeglichenen Haushalt ist der Kämmerei zu danken.

Zu den konkreten Vorhaben:

  • Die Kita "Spielspaß" ist enthalten. Die Planungen laufen bereits. Nach einer Standortentscheidung kann wahrscheinlich noch in diesem Jahr mit dem Neubau begonnen werden.
  • Der 2. Bauabschnitt der Erich-Weinert-Straße wird in Angriff genommen. Meiner Ansicht nach hat es diese Straße auch bitter nötig. Doch das kann nicht der Endpunkt der Entwicklungen sein. Viele weitere Straßen im sogenannten Neubaugebiet sollten in den nächsten Jahren erneuert werden.
  • Der Europaschule Oberschule Johann-Gottfried Herder erhält einen Schulhof und ein barrierefreies Schulgebäude. Die Kosten belaufen sich auf eine Million Euro.
  • Ebenso wird der Schulhof der Grundschule Erich Kästner umgestaltet ganz im Stile des Namensgebers.
  • 200000 Euro werden für die Instandsetzung des Sendehauses 1 auf dem Funkerberg eingestellt.
  • Auch das Feuerwehrgerätehaus Senzig sowie die Grundschule am Krimnicksee sind vorgesehen.
  • 2016 wird die Schulsportanlage der Grundschule Wilhelm Busch grundlegend verändert.
  • In 2016 wird voraussichtlich ebenso die Trauerhalle/Kapelle auf dem kernstädtischen Friedhof saniert.
  • Die Stadtverordnetenversammlung befindet sich derzeit in einem Prozess dessen Ziel die Digitalisierung des Sitzungsdienstes sein soll. Damit wird die Stadt letzten Endes sparen, da die Druck- und Versandkosten enorm sinken. Auch der Umwelt kommt dies zugute.
  • Eine Standortentscheidung für den Neubau der Hauptwache wird dieses Jahr fallen.
  • Die Möglichkeiten zur Errichtung eines Parkhauses in der Innenstadt werden derzeit geprüft.

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Tagesordnung

Bekanntmachung

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Herr Heinz-Georg Hanke, hat zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, dem

23. Februar 2015 um 17:00 Uhr eingeladen.
Saal im Haus der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, Haus A, 15711 Königs Wusterhausen

 

Tagesordnung: – öffentliche Sitzung –

1  Eröffnung der Sitzung

2  Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

3  Änderungsanträge zur Tagesordnung, Feststellung der Tagesordnung

4  Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlungen vom 03.11.2014 und 15.12.2014

5  Informationen des Bürgermeisters

6  Einwohnerfragestunde

7  Anfragen der Stadtverordneten zu den Informationen des Bürgermeisters

 

8  Beschlussvorlagen:

8.1  Doppische Haushaltssatzung 2015 Vorlage: 20-14-210

8.2  Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen Vorlage: 32-15-002

8.3  Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr 2015 Vorlage: 10-14-219

8.4  Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr 2015 – OBV Ausnahme Nachtruhe – Vorlage: 32-15-003

8.5  Beschluss zur Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Niederlehmer Straße 31 im OT Wernsdorf Vorlage: 60-14-216

8.6  Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 01/15 "Karl-Liebknecht-Straße 25-35" im OT Zeesen Vorlage: 60-14-206

8.7  Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 02/15 "Neue Ortsumgehung Niederlehme" im OT Niederlehme Vorlage: 60-14-209

8.8  Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 03/15 "Bindowbrück 1" im OT Senzig Vorlage: 60-14-218

8.9  Wiedereinführung des KW-Kennzeichens Vorlage: 10-15-005

8.10  Prüfauftrag: Spielstätte Netzhoppers auf dem Funkerberg Vorlage: 10-15-006

8.11  Anbindung der B179 an den Schütte-Lanz-Gewerbepark Vorlage: 10-15-007

8.12  Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses der Entwicklungs- und Betreibungsgesellschaft mbH – Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds und gleichzeitige Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Vorlage: 20-15-020

8.13  Abberufung eines sachkundigen Einwohners des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle Vorlage: 10-15-001

9  mündliche und schriftliche Anfragen von Stadtverordneten

10  Sonstiges

 

Tagesordnung: – nicht öffentliche Sitzung –

11  Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschriften der nicht öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlungen vom 03.11.2014 und 15.12.2014

12  Beschlussvorlagen:

12.1  Vergabe nach VOL (Teil B des Anhangs I) – Stadt Königs Wusterhausen, Trägerschaft der Kita Knirpsenstadt mit Hort Vorlage: 10-15-019

12.2  Genehmigung der Gesellschafterbeschlüsse 02/2015 und 01/2015 für die Beauftragung der Geschäftsbesorgung der Entwicklungs- und Betreibungsgesellschaft mbH Königs Wusterhausen und der Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Königs Wusterhausen Vorlage: 20-15-021

12.3  Übertragung des Grundstückes Bebauungsplangebiet „Funkerberg Nordwest“ Vorlage: 20-15-017

12.4  Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf Vorlage: 20-15-008

12.5  Übertragung des Grundstückes Potsdamer Ring Nord, 15711 Königs Wusterhausen Vorlage: 20-15-009

12.6  Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages in Königs Wusterhausen OT Wernsdorf Vorlage: 20-15-011

12.7  Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen Vorlage: 20-15-013

12.8  Zweite Änderung zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 20-13-054 vom 22.04.2013 Vorlage: 20-15-014

13 Sonstiges

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Anfrage an den Bürgermeister: FSV Eintracht 1910 Königs Wusterhausen e. V.

Seit einigen Jahren ist die Situation des größten Fußballvereines der Stadt – FSV Eintracht 1910 Königs Wusterhausen e. V. – schwierig. Dies betrifft insbesondere Probleme finanzieller Art. Ziel aller Beteiligten muss der Erhalt dieses für die Stadt wichtigen Vereines sein, der auch Bedeutung für das Stadtmarketing hat.

Daher stelle ich folgende Fragen:

 

1. Der Verein FSV Eintracht 1910 Königs Wusterhausen e. V. ist durch diverse Ursachen Schuldner der Stadt Königs Wusterhausen.

a) Wie hoch ist die aufzubringende Summe?
b) Wie zuversichtlich ist die Stadt, dass sie die gesamte Summe zurück erhält?
c) Der Verein bemüht sich sehr um die Tilgung und hat begonnen kleine Raten seit Beginn des Jahres 2015 zu zahlen. Ist des korrekt und wenn ja, wie viel wurde bereits zurückgezahlt?
d) Sieht die Stadt diese allmähliche Tilgung positiv?

 

2. In den Jahren 2013 und 2014 erhielt der Verein keine Mittel nach der städtischen Sportförderrichtlinie. Alle Anträge wurden korrekt eingereicht, jedoch teilweise noch nicht einmal bearbeitet.

a) Mit welcher Begründung?
b) Wird diese Begründung auch heute noch seitens der Stadt vertreten und ist diese rechtlich haltbar?                                                                    c) Besteht eine Möglichkeit, dass der Verein die Mittel, die ihm meiner Einschätzung nach mit einer nicht stichhaltigen Begründung verwehr wurden, jetzt noch erhält? Mit diesen Mitteln könnten Reparaturen auf dem Vereinsgelände erfolgen, Schulden bezahlt werden oder die Planungen des Vereins für ein Engagement bezüglich der Flüchtlingsunterkunft in Ziegenhals unterstützt werden.

 

3. Auch für dieses Jahr hat der Verein bereits Anträge zur Sportförderrichtlinie eingereicht.

a) Wie viele Anträge sind dies und um welche Summen geht es dabei?
b) Wird die Stadt diese Anträge – soweit formell korrekt – wohlwollend behandeln, d. h. steht der Förderung des Vereins ab diesem Jahr etwas entgegen?

 

4. Der Verein befürwortet einen Kunstrasenplatz auf dem Vereinsgelände in Zeesen.                                                                                            

a) Welche Kosten würde dies versuchen?                                                                                                                                                                  b) Wie steht die Stadt dazu?

 

 

Haushalt 2015

Aus der MAZ-Lokal vom 6. Januar:

Königs Wusterhausen plant 8,5 Millionen Euro für Investitionen


Stadt setzt auf Konsolidierung


Königs Wusterhausen ist ein Überflieger. Jedenfalls dann, wenn es um die Investitionen in der Vergangenheit geht. 62 Millionen wurden seit 2011 in Infrastruktur, Nachwuchs und Feuerwehr investiert. Doch dieses Tempo wird nun gedrosselt. Im neuen Jahr setzt man im Haushalt auf Konsolidierung mit geringer Investition.

Königs Wusterhausen. Im Vergleich zu anderen Regionen in Brandenburg ist Königs Wusterhausen eine Art Boom-Stadt. Davon jedenfalls ist Vize-Bürgermeister Jörn Perlick (CDU) überzeugt. Als Kämmerer gilt er als Mann der Zahlen und da weiß er, wovon er spricht. Allein von 2011 bis 2014 hat die Stadt Königs Wusterhausen mit ihren 35000 Einwohnern insgesamt 62 Millionen Euro in die Infrastruktur, in Schulen, Kitas sowie die Feuerwehr investiert. Hier seien nur die Umgestaltung des Bahnhofs Königs Wusterhausen, die Kita-Neubauten in Zeesen und Kablow oder die neuen Feuerwehr-Gerätehäuser in Zernsdorf und Niederlehme genannt.

Investitionen werden zurückgeschraubt

"Dieses Düsentempo kann die Stadt in den nächsten Jahren unmöglich aufrechterhalten. Wir müssen den Turbo bei den Investitionen wieder auf ein normales Maß von etwa acht Millionen Euro zurückschrauben", sagt Perlick. Das entspricht in etwa der Höhe der kommunalen Abschreibungen, die von der Stadt übrigens komplett erwirtschaftet werden. Perlick begründet den Konsolidierungs-Haushalt vor allem mit den drastisch gestiegenen Aufwendungen im Bereich Personal, bei den Transferleistungen sowie den nach der neuen Haushaltsführung Doppik notwendigen Abschreibungen.

Es ist höchst erfreulich, dass die Anzahl der Kinder in der Stadt nach Jahren des Rückgangs wieder steigt. Das allerdings verursacht höhere Personalkosten in den Kitas. Allein die Stadt beschäftigt in ihren kommunalen Einrichtungen 115 Erzieherinnen. Auch die Kostenerstattungen an die Kitas in freier Trägerschaft wie der Awo oder des ASB erhöhten sich von 3,4 Millionen Euro im Jahr 2008 auf nunmehr 5,8 Millionen Euro. Ein dicker Brocken bei den Transferleistungen ist auch die Kreisumlage. Hier musste die Stadt 2008 lediglich 10,9 Millionen Euro überweisen, während es in diesem Jahr voraussichtlich schon 14,6 Millionen Euro sein werden. Das bedeutet innerhalb von sieben Jahren allein in diesen beiden Bereichen Mehraufwendungen von 6,1 Millionen Euro (etwa zehn Prozent des Ergebnishaushaltes), die Perlick zufolge erst einmal erwirtschaftet sein wollen. Die dritte wesentliche Größe sind die Abschreibungen für den Konsolidierungs-Haushalt. Im Vergleich zu 2007 stiegen sie um 42 Prozent auf nunmehr acht Millionen Euro.

Ausgeglichener Haushaltsplan mit 8,5-Millionen-Investitionen

Dennoch gelang es der Rathausspitze mit Bürgermeister Lutz Franzke (SPD), den Abgeordneten einen nahezu ausgeglichenen Entwurf des Haushaltsplanes 2015 zur Diskussion zu stellen. Er weist bei einem Gesamtvolumen von fast 60 Millionen Euro lediglich ein Defizit von 625 000 Euro auf.

Vorgesehen sind Investitionen von insgesamt etwa 8,5 Millionen Euro. Zu den größten Vorhaben gehört der Ankauf einer neuen Drehleiter für die Feuerwehr, die allein 655.000 Euro kostet. Freuen können sich auch die Feuerwehrleute in Senzig, deren Gerätehaus in den Jahren 2015/16 für insgesamt 880.000 Euro komplett um- und ausgebaut wird. Neben zusätzlichen Stellplätzen für die Fahrzeugtechnik erhalten auch die Sanitär- und Schulungsräume einen modernen Standard. Eine für das 21.Jahrhundert standesgemäße Verjüngungskur sowie einen kleinen Anbau erhält 2015/16 auch das Bürgerhaus in Kablow. Für 600.000 Euro werden dort nicht nur der Keller trockengelegt, sondern zudem die Fenster und die komplette Haustechnik erneuert.

 

Eckdaten zum Haushalt

 

  • Die Stadt Königs Wusterhausen hat etwa 390 Mitarbeiter, von denen 125in der Kernverwaltung und 115 als Erzieherinnen in den kommunalen Kitas tätig sind. Die Personalkosten belaufen sich auf 16 Millionen Euro.
  • Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer bleiben im Vergleich zum Vorjahr konstant bei 375 v. H. und bei 350 v. H.
  • An Gewerbesteuer will die Stadt 2015 etwa 7,8 Millionen Euro einnehmen. Im Jahr 2006 waren es noch 5,7 Millionen Euro. Zum Vergleich: Wildau prognostiziert für 2015 4,4 Millionen Euro, Zeuthen 1,3 Millionen Euro.
  • Die Einnahmen aus der Einkommenssteuer werden in Königs Wusterhausen auf 10,5 Millionen Euro geschätzt. 2006 waren es 3,5 Millionen Euro. Wildau für 2015: drei Millionen Euro, Zeuthen: 4,3 Millionen Euro.
  • Der Haushalt soll im Februar beschlossen werden.

 

Von Franziska Mohr

 

Anfrage vom 3.11.2014 letztlich erfolgreich!

In der Antwort des Bürgermeisters auf meine Anfrage "Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf dem Fontaneplatz" zur Stadtverordnetenversammlung am 3.11.2014 wurde die unverzügliche Wiederauftsellung der Poller an der Auffahrt Käthe-Kollwitz-Straße in Aussicht gestellt. Nach einigem Hin und Her und erneutem Nachhaken, wurden die versprochenen Poller gestern wieder aufgestellt. Somit kann ich meine Anfrage als letztlich erolgreich betrachten.

Ob allerdings damit die angesprochenen Probleme gelöst sind, wird sich zeigen. Im Zuge dessen ist die weitere Situation auf dem Fontaneplatz zu beobachten. Bei keiner Besserung wird hier Handlungsbedarf bestehen.

Hier noch einmal meine Anfrage und die Antwort des Bürgermeisters zum Nachlesen:

„Anfrage vom 3.11.2014 letztlich erfolgreich!“ weiterlesen

Themen und Neuigkeiten

Von der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2014 gibt es einiges zu berichten:

  • Das letzte Stück der Storkower Straße wird 2015 saniert.
  • Eine Sanierung der Autounterführung unter dem Bahnhof Königs Wusterhausen ist bis 2020 geplant.
  • Die Baumaßnahmen in der Cottbuser Straße werden diese Woche abgeschlossen.
  • Die Stadt übernimmt eine Instandsetzung des VdN-Denkmals.
  • Momentan leben 35062 Einwohnerinnen und Einwohner in dieser Stadt.
  • Die Stadt repariert auf eigene Kosten die Flutlichtanlage auf dem Sportplatz von Eintracht Königs Wusterhausen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet ist. Allerdings steht hier der Jugendsport an erster Stelle. Deshalb wird unverzüglich gehandelt.

Im Vorfeld der Sitzung hatte ich einen persönlichen Termin beim Bürgermeister. Bei diesem Gespräch ging es unter anderem um meine Anfrage bezüglich der schnell durchfahrenden Züge im Bahnhof Königs Wusterhausen, um einen baldigen Neubau der Kita "Spielspaß" und auch um die zukünftige Entwicklung des "Neubaugebietes".