SPD-Fraktion veröffentlicht 1. Ausgabe der „KW Rundschau“

Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen hat sich um  Zuge der Neugestaltung der Finanzierung der Fraktionsarbeit dazu entschieden den Großteil ihrer finanziellen Mittel in die Öffentlichkeitsarbeit zu investieren. Der Fraktionsvorsitzende Ludwig Scheetz erklärt dazu: „Wir haben eine Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürger in Königs Wusterhausen, deshalb haben wir eine neue Zeitung ins Leben gerufen. Wir planen bis zu zwei Ausgaben jährlich, die Zeitung trägt den Namen ,KW Rundschau‘ und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.“ Neben der Berichterstattung zu aktuellen politischen Themen in der Stadt ermöglicht die Fraktion auch direkte Beteiligung mittels einer Bürgerumfrage. In jeder Ausgabe werden drei Fragen zur Stadtentwicklung gestellt und die Bürger haben die Möglichkeit darüber zu votieren. Die Umfragen werden parallel auch auf der Internetseite der Fraktion unter www.spd-fraktion-kw.de geschaltet. Die erste Ausgabe können Sie hier lesen:

https://issuu.com/spd-fraktionkonigswusterhausen/docs/kw-rundschau_ausgabe1_final4?utm_source=conversion_success&utm_campaign=Transactional&utm_medium=email

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Linke zur Grundsatzentscheidung über den Standort Neubau Grundschule Senzig

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen möge in Ihrer Sitzung am 10.10.2016 beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

Der Bildungsstandort Senzig wird unter Aufgabe des jetzigen Standortes an der Lindenstraße 22a und 22b (Schul- und Hortgebäude) und Ringstr. 28 (Turnhalle) auf dem Grundstück Chausseestr. 53 („Bullenberg“) neu errichtet.

Eine Teilfinanzierung des Projektes soll durch Veräußerung der Grundstücke in der Gemarkung Senzig, Flur 2, Flurstück 237 und 241 (jetziger Schulstandort), Flurstücke 1351 und 1352 (Werftstr. 29 und 30) sowie der Restfreiflächen in der Ringstraße erfolgen.

Begründung:

Ein neuer Grundschulstandort muss in einem Gesamtpaket, für einen, den heutigen Anforderungen entsprechenden, modernen, zukunfts-und erweiterungsfähigen Unterricht gerüstet sein. Dazu gehört auch ein ausreichendes Flächenangebot für den Sportunterricht. Diese Anforderungen lassen sich, nach Planungsgrundlagen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, an der Ringstr. nicht verwirklichen. Die dortige Sportfreifläche erfüllt nur den minimale Ansprüchen einer Einzügigkeit, die Turnhalle selbst bietet nicht einmal den Raum einer Einfeld-Sporthalle.

Aufgrund der vorliegenden Prognosen der Schülerzahlen bis 2030 ist die Fläche an der Ringstraße ungeeignet, da nicht ausbaufähig.

Der Standort „Bullenberg“ bietet dem gegenüber Entwicklungsflächen.
Es muss am Bullenberg keine 3-fach-Nutzung stattfinden (Schule, Hort, Ortsbeirat-Bürgerhaus), was aus schulorganisatorischen Gründen vorteilhaft ist. Schul-und Sportunterricht finden an einem Standort statt. Die Nachnutzung der alten Sporthalle als Bürgerhaus würde einen jahrelangen „Platzmagel „ auf alle Zeiten beheben.

Diese wichtigen Gründe überwiegen die wirtschaftlichen Aspekte.
Unter Berücksichtigung dieser Belange favorisieren wir den Neubau eines Grundschulcampusses (Schule und Sporteinrichtung) auf dem Areal „Bullenberg“.

Anfrage an den Bürgermeister: Sicherheit an Badestellen in Königs Wusterhausen

Im Zusammenhang mit dem Konzept der SPD-Fraktion zur Sicherheit an Badestellen, habe ich folgende Anfrage an den Bürgermeister gerichtet:

Seit einigen Monaten ist die Sicherheit an Königs Wusterhausener Badestellen ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger bewegt.
Im Zuge dessen legt die SPD-Fraktion in der aktuellen Sitzungsperiode der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept zur Sicherheit an Badestellen zur Abstimmung vor. Jedoch gestaltet sich dies im Hinblick auf entsprechende Folgen für den Stadthaushalt und rechtliche Haftungsfragen (Verkehrssicherungspflicht etc.) schwierig. Daher möchte ich folgende Fragen an Sie richten:

  1. Welche offiziellen/öffentlichen Badestellen existieren im Stadtgebiet von Königs Wusterhausen? Wie kommt die Stadt dort jeweils ihrer Sicherungspflicht nach? Welche Maßnahmen werden vor Ort ergriffen und welche Rettungsmittel stehen zur Verfügung? Welche gesetzlichen Pflichten treffen die Stadt hier?

  2. Wie viele und welche nicht öffentliche Badestellen sind der Stadtverwaltung bekannt, d. h. wo wird das Baden nicht untersagt? Wie kommt die Stadt dort jeweils ihrer Sicherungspflicht nach? Welche Maßnahmen werden vor Ort ergriffen und welche Rettungsmittel stehen zur Verfügung?
    Welche gesetzlichen Pflichten treffen die Stadt hier?

  3. Welche Auswirkungen hätte das Aufstellen von Rettungsringen personell und finanziell? Würden nicht öffentliche Badestellen dadurch zu öffentlichen Badestellen, sodass die Stadt erweiterte Pflichten treffen?

  4. Wäre es zur Erhöhung der Sicherheit denkbar 2-3 nicht öffentliche Badestellen als öffentlich zu deklarieren und welche personellen und finanziellen Auswirkungen hätte dies geschätzt?

  5. Existiert eine Statistik über Badeunfälle innerhalb des Stadtgebiets bzw. lässt sich eine Zahl und die jeweilige Ursache ermitteln?

Konzept für sichere Badestellen in der Stadt Königs Wusterhausen

Antrag der SPD-Fraktion, an dessen Verfassen ich beteiligt war:

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung sieht sich verpflichtet die Sicherheit an den öffentlichen Badestellen durch folgende Maßnahmen nachhaltig zu erhöhen:

1. An den beiden bisherigen öffentlichen Badestellen in Neue Mühle und Wernsdorf sind die Sicherungsmaßnahmen zu überprüfen und ggf. zu erweitern, bspw. durch das Aufstellen von Rettungsmitteln, wie Rettungsringen, die Anstellung von Rettungsschwimmern zu hoch frequentierten Phasen oder das Abgrenzen des Nichtschwimmerbereichs mit Begrenzungsketten bzw. – bojen. Grundlage für die Weiterentwicklung der Sicherungsmaßnahmen ist die Richtlinie „Verkehrssicherungspflicht an Badestellen an Gewässern“ der Deutschen Gesellschaft für Badewesen e.V.

2. Um an weiteren Standorten im Stadtgebiet ein sicheres Baden zu gewährleisten ist in personeller und finanzieller Hinsicht zu überprüfen, ob und wenn ja welche bisher nicht-öffentlichen Badestellen als öffentliche Badestellen anerkannt und dementsprechend gesichert werden. Es wird als sinnvoll erachtet mindestens drei zusätzliche öffentliche Badestellen auf bereits jetzt öffentlichem Eigentum verteilt über das Stadtgebiet einzurichten um jeweils wohnortnah ein sicheres Baden zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sind von Seiten der Stadtverwaltung die bekannte Anzahl geduldeter nicht-öffentlicher Badestellen zu ermitteln und ebenso die Haushaltsauswirkungen für die Einrichtung zusätzlicher öffentlicher Badestellen darzustellen und im Haushaltsplan 2017 abzubilden.

3. Die Stadtverwaltung erstellt im Anschluss eine entsprechende Informationsbroschüre über öffentliche Badestellen im Stadtgebiet und erläutert Sicherheitshinweise für das Baden, das ist durch entsprechende Hinweistafeln an den Badestellen zu realisieren. Die Informationsmaterialen sollen mehrsprachig erstellt und veröffentlicht werden. Die Broschüre ist auch auf der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen zur Verfügung zu stellen.

4. Der Schwimmunterricht an städtischen Grundschulen wird bereits seit vielen Jahren durch die Stadt finanziert und organisiert. Diesen gilt es auch weiterhin finanziell abzusichern und auszubauen. So sollte es zusätzliche Angebote unter Beaufsichtigung von Schwimmmeistern für Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer geben, die nicht am schulischen Schwimmunterricht teilnehmen konnte, oder das Schwimmen nicht erlernt haben. Der Landkreis Dahme-Spreewald soll aufgefordert werden zu prüfen, inwiefern Schwimmunterricht als Volkshochschulkurs angeboten werden kann.

5. Das Strandbad Neue Mühle soll in städtischer Trägerschaft verbleiben und von Bildungseinrichtungen und Sportvereinen für die Durchführung von Schwimmunterricht kostenfrei auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten genutzt werden können. Dies ist von der Stadt sicherzustellen um auch so die Schwimmfähigkeiten zu erlernen oder zu erweitern.

Mit den aufgeführten Maßnahmen wollen wir die Sicherheit an Königs Wusterhausener Badestellen erhöhen und dauerhaft gewährleisten. Dabei ist uns bewusst, dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann. Wir fordern den Bürgermeister hiermit auf die aufgeworfenen Fragen zeitnah zu klären und entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Ziel ist die Realisierung der konzeptionierten Maßnahmen spätestens zu Beginn der Badesaison 2017.

Begründung:

Die Stadt Königs Wusterhausen liegt im touristisch sehr attraktiven Dahme- Seengebiet. Die Vielfalt der Gewässer und Badestellen ist nicht nur ein weicher Standortfaktor sondern auch eine Bereicherung unserer Bürgerinnen und Bürger. Gerade in den Sommermonaten sind unsere Gewässer hoch frequentiert und sehr beliebt. Leider trotz aller bisherigen Maßnahmen dabei auch immer wieder zu tödlichen Badeunfällen. Eine erhöhte Sicherheit soll durch die oben genannten Maßnahmen erreicht werden.

SPD-Fraktion legt Konzept für sichere Badestellen vor

Die SPD-Fraktion hat auf ihrer Fraktionssitzung am 08. September das angekündigte Konzept für sichere Badestellen in Königs Wusterhausen beschlossen und wird es zur Beratung in den anstehenden Sitzungszyklus einbringen. Auftakt zur Diskussion bildet die Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle am Montag, den 19. September im Rathaus. Dort wird das Konzept gemeinsam mit Fachleuten von der DRK Wasserwacht, der Feuerwehr und dem DLRG mit den Ausschussmitgliedern und der Stadtverwaltung diskutiert.

Die Fraktion fordert im Entwurf die Stadtverwaltung auf, die Sicherungsmaßnahmen an den beiden bestehenden öffentlichen Badestellen in Neue Mühle und in Wernsdorf zu überprüfen und durch die Umsetzung weiterer Maßnahmen anzupassen. Grundlage dafür bildet die Richtlinie „Verkehrssicherungspflicht an Badestellen an Gewässern“ von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Darunter zählt das Aufstellen von Rettungsringen, die Einrichtung von Begrenzungsketten zur Abgrenzung von Nichtschwimmerbereichen und die Prüfung inwieweit Rettungsschwimmer zu hochfrequentierten Phasen vorhanden sein sollten. Ebenso soll überprüft werden, ob weitere inoffizielle Badestellen, an denen das Baden bisher geduldet wird, in öffentliche Badestellen umgewidmet werden müssten. Eine Umwidmung zieht die notwendigen Sicherungspflichten nach sich. Diese wären dann im Haushaltsplan zu berücksichtigen.

Neben der direkten Überprüfung und Anpassung von Sicherungsmaßnahmen an Badestellen legt die Fraktion auch Wert auf pädagogische Angebote und Aufklärung. Der von der Stadt finanzierte Schwimmunterricht an Grundschulen soll weiterhin erhalten bleiben. Das Strandbad Neue Mühle soll auch außerhalb der Öffnungszeiten für Angebote von Bildungseinrichtungen und Sportvereinen für Schwimmunterricht genutzt werden können. Der Landkreis wird aufgefordert zu überprüfen, ob Schwimmunterricht als Volkshochschulkurs angeboten werden kann. Darüber hinaus soll die Stadt eine Informationsbroschüre herausgeben, die auf öffentlichen Badestellen hinweist und in der auch Sicherheitshinweise enthalten sind. Die Broschüre soll mehrsprachig erstellt werden. „SPD-Fraktion legt Konzept für sichere Badestellen vor“ weiterlesen

SPD-Fraktion arbeitet an Konzept für sichere Badestellen

Die SPD-Fraktion beschäftigt sich, wie bereits in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.07. angekündigt, intensiv mit der Frage, wie Badestellen im Stadtgebiet sicherer gemacht werden können. Auslöser war die Diskussion um die Installation von Rettungsringen an Badestellen. Die Fraktion möchte dazu zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle am 19. September eine Konzeption zur Diskussion stellen und gemeinsam mit Experten von der DRK Wasserwacht, der Feuerwehr und dem DLRG beraten.

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SPD-Fraktion empört über Äußerungen von Wir-für-KW

Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen zeigt sich empört über die Äußerung vom Vorstandsmitglied des Vereins „Wir für KW“, Priska Wollein, dass sie dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion Ludwig Scheetz zugespitzt wünscht, im Lankensee zu ertrinken.

Hintergrund war eine Diskussion in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.07. zum Antrag von Wir-für-KW/UFL zur Errichtung von Rettungsringen an öffentlichen Badestellen. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion nannte in seiner Stellungnahme für die Fraktion die Gründe, warum die Fraktion eine Überweisung in die Ausschüsse befürwortet um dort das Thema vertiefend und fundierter zu diskutieren. Das Vorstandsmitglied des Vereins „Wir für KW“, Priska Wollein, kommentierte die Ausführungen von Herrn Scheetz auf der Homepage des Vereins mit den Worten: „Ich wünsche Herrn Scheetz dann mal einen kleinen Wadenkrampf auf dem Lankensee…“

Die SPD-Fraktion gibt dazu folgende Erklärung ab: „Diese Radikalisierung der politischen Auseinandersetzung kritisieren wir scharf und lehnen wir ab. Einem ehrenamtlichen Kommunalpolitiker indirekt den Tod durch Ertrinken zu wünschen überschreitet die Grenzen des politischen Diskurses. Wir sind in der Kommunalpolitik im politischen Meinungskampf zwar harte Auseinandersetzungen gewöhnt, aber diese Aussage geht zu weit.“

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SPD-Fraktion fordert längere Schleusenöffnungszeiten

Die SPD-Fraktion hat in ihrer letzten Sitzung einen Entschließungsantrag beschlossen, der nun den Druck auf das Wasser- und Schiffahrtsamtes erhöhen soll um zu den ursprünglichen Schleusenöffnungszeiten bis 22 Uhr in den Sommermonaten zurückzukehren. Der Entschließungsantrag soll im kommenden Sitzungszyklus in den Ausschüssen beraten werden und auf der Stadtverordnetenversammlung am 18.07.2016 zur Beschlussfassung gebracht werden.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es nicht zuzulassen, dass die Entwicklung des Wassertourismus
in unserer Region beschnitten wird, aufgrund angeblicher personeller und finanzieller
Engpässe bei den zuständigen Behörden. Die gesamte Region muss gemeinsam hier den Druck
aufbauen, um einen zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Ein Votum der
Stadtverordnetenversammlung stärkt den Bürgermeister in den weiteren Gesprächen und
verdeutlicht gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und Digitales und dem Wasser- und Schifffahrtsamtes die Wichtigkeit der Entwicklung des Wassertourismus für die Akteure in der Region.

Der Antrag:

Entschließungsantrag:
Tourismus stärken – Schleusenzeiten erhöhen

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen fordert das Wasser- und Schifffahrtsamtes des Bundes auf, die veränderten Öffnungszeiten an der für den Wassertourismus höchst attraktiven Schleuse in Neue Mühle zurückzunehmen und die Öffnungszeiten in den Sommermonaten bis 22 Uhr sicherzustellen.

Die Stadtverordnetenversammlung stellt sich hinter die Zielstellung die touristische Entwicklung unserer Region voranzutreiben und insbesondere den Wassertourismus zu fördern.

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Bürgermeister und Landrat bei den Bemühungen gegenüber dem Land Brandenburg, dem Wasser- und Schifffahrtsamtes, dem Bundesministerium für Verkehr und Digitales um eine Verbesserung der Schleusenzeiten in Neue Mühle herzustellen.

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt einen entsprechenden Brief an den Bundesminister für Verkehr und Digitales und das Wasser- und Schifffahrtsamtes zu formulieren.

Begründung:

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es nicht zuzulassen, dass die Entwicklung des Wassertourismus in unserer Region beschnitten wird, aufgrund angeblicher personeller und finanzieller Engpässe bei den zuständigen Behörden. Die gesamte Region muss gemeinsam hier den Druck aufbauen, um einen zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Ein Votum der Stadtverordnetenversammlung stärkt den Bürgermeister in den weiteren Gesprächen und verdeutlicht gegenüber dem Bundesministerium und dem Wasser- und Schifffahrtsamtes die Wichtigkeit der Entwicklung des Wassertourismus für die Akteure in der Region.

Herder-Schule mit gymnasialer Oberstufe? – Wieso nicht?: SPD-Fraktion für Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe in Königs Wusterhausen

Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen hat für die nächste Sitzung des Stadtrates einen Antrag eingebracht, in dem der Bürgermeister beauftragt wird zu prüfen, ob an einem der Oberschulstandorte in Königs Wusterhausen die Einrichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe möglich wäre, um den Landkreis Dahme-Spreewald bei der Versorgung mit Plätzen für Schülerinnen und Schülern mit der Bildungsempfehlung "Allgemeine Hochschulreife" zu unterstützen.

Der Kreistag Dahme-Spreewald hat in seiner Sitzung am 13. April die Kreisverwaltung beauftragt eine Machbarkeitsstudie für den Neubau eines Gymnasiums bzw. die Einrichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe an einer bestehenden Oberschule zu erstellen um den steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen zu decken. Grund für die Beauftragung dieser Studie ist die Prognose, spätestens ab dem Schuljahr 2019/2020 nicht mehr allen Schülerinnen und Schülern im Landkreis Dahme-Spreewald einen adäquaten Platz anbieten zu können, die die Bildungsgangempfehlung „Allgemeine Hochschulreife“ zum Besuch einer weiterführenden Schule erhalten haben, an der das Abitur abgelegt werden kann.

Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe ist als Schulform, bei der das Abitur nach 13 Jahren abgelegt wird, eine sowohl von Eltern als auch von Schülerinnen und Schülern im Landkreis stark nachgefragte Alternative zum Gymnasium.

Die Einrichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe am Standort der Europa-Oberschule Johann Gottfried Herder ist denkbar. Bevor die Schule zur Oberschule wurde, war sie bereits eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe mit dem Abitur bis zur 13. Klasse. Ausreichend Räumlichkeiten sind vorhanden. Für den Landkreis wäre es eine kostengünstige Variante, da dieser keinen kompletten Schulneubau errichten, sondern lediglich ein neues Domizil für die Schule des Zweiten Bildungsweges finden müsste. Außerdem wäre diese Schulform eine weitere Bereicherung für den Bildungsstandort Königs Wusterhausen.

 

Hier der Antrag im Wortlaut:

Prüfung der Errichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe am Standort einer Oberschule in Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt Folgendes:

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob, ab welchen Schuljahr und unter welchen Voraussetzungen an einem der Oberschulstandorte in Königs Wusterhausen eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe eingerichtet werden kann, um den Landkreis Dahme-Spreewald bei der Versorgung mit Plätzen für Schülerinnen und Schülern mit Bildungsgangempfehlung „Allgemeine Hochschulreife“ zu unterstützen.
Zur Beschlussfassung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.07.2016 ist eine Beschlussvorlage vorzulegen, durch die der Landkreis über das Ergebnis der Prüfung informiert wird.

 

Begründung:

Mit großer Mehrheit hat der Kreistag Dahme-Spreewald in seiner Sitzung am 13.04.2016 den Landrat beauftragt, eine „Machbarkeitsstudie zur gymnasialen Versorgung im Landkreis Dahme-Spreewald durch Neubau/Erweiterung eines Gymnasiums oder durch finanzielle Unterstützung der Einrichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe am Standort einer bisherigen Oberschule“ erstellen zu lassen (Beschluss 2016/027). Grund für die Beauftragung dieser Studie ist die Prognose, spätestens ab dem Schuljahr 2019/2020 nicht mehr allen Schülerinnen und Schülern im Landkreis Dahme-Spreewald einen adäquaten Platz anbieten zu können, die die Bildungsgangempfehlung „Allgemeine Hochschulreife“ zum Besuch einer weiterführenden Schule erhalten haben, An der das Abitur abgelegt werden kann.

Neben den Gymnasien, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, kann das Abitur auch an Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe abgelegt werden, hier aber erst nach 13 Jahren Schulbesuch und nicht nach 12. Da die bisher einzige Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe im Landkreis, die „Musikbetonte Gesamtschule Paul Dessau“ in Zeuthen, die am stärksten nachgefragte weiterführende Schule im Landkreis ist, erhalten jedes Jahr auch viele Königs Wusterhausener Bewerberinnen und Bewerber mit Gymnasialeignung eine Absage von der Zeuthener Schule. Interessentinnen und Interessenten mit den anderen Bildungsgangempfehlungen bewerben sich aufgrund der hohen Nachfrage erst gar nicht, da aufgrund der Trägerschaft durch die Gemeinde Zeuthen deren Schülerinnen und Schüler Vorrang haben.

Deshalb erscheint es sinnvoll, zur Ergänzung des Bildungsangebotes in Königs Wusterhausen und der Befriedigung der Wünsche der Königs Wusterhausener Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern die Einrichtung einer Gesamtschule in städtischer Trägerschaft am Standort einer bisherigen Oberschule zu prüfen. Hierdurch wird auch keine der bestehenden Oberschulen gefährdet. Zudem ist aufgrund der Nachfrage nach einer solchen Schule im gesamten Landkreis eine mangelnde Auslastung nicht zu befürchten.

Bei der Prüfung ist als Überlegung eine mögliche Unterstützung des Landkreises auch in finanzieller Hinsicht mit einzubeziehen, die durch die Machbarkeitsstudie grundsätzlich in Aussicht gestellt wird. Zudem könnte der Landkreis auch für die in seiner Trägerschaft befindliche „Schule des zweiten Bildungsweges“ eigene Gebäude errichten lassen, um der Stadt Königs Wusterhausen die nötigen Räume für die Umsetzung ihres Vorhabens zur Verfügung zu stellen.

Über das Ergebnis und die sich bei einem positiven Votum ergebenden Folgen sind die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zu informieren. Die Entscheidung über eine Unterstützung des Landkreises und der damit verbundenen möglichen Einrichtung einer Gesamtschule sowie der Bedingungen dafür ist durch Beschluss in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.07.2016 zu treffen. Der Landkreis ist danach umgehend über das Ergebnis zu unterrichten.

Aufgrund der vom Landkreis vorgegebenen Terminstellung zur Vorlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie kann leider keine Vorberatung dieses Prüfauftrages im Fachausschuss erfolgen, was grundsätzlich wünschenswert gewesen wäre.