Anfrage an den Bürgermeister – Kitaplätze in Königs Wusterhausen

Die Situation der Kitaplätze ist weiterhin angespannt. Weitere Maßnahmen und Neubauten werden erforderlich sein. Auch die SPD/Wir-für-KW-Fraktion ist bemüht Vorschläge zur Lösung der Situation zu unterbreiten. Dafür ist jedoch die umfassende Kenntnis der derzeitigen Vorhaben und der bereits jetzt wahrnehmbaren Bedarfe notwendig. Dazu stelle ich folgende Fragen:

1.    Die Priorisierung und Planung einzelner Maßnahmen orientieren sich ausschließlich am Bedarf. Wie wird dieser Bedarf ermittelt? Gibt es dazu Kriterien? Wie sieht der derzeitige Bedarf nach Ortsteilen aufgeschlüsselt aus (entsprechend der Zugehörigkeit der Antragsteller zu den Ortsteilen nach ihrer Adresse müsste eine eindeutige Ermittlung möglich sein)?

2.    Nach Ihren Aussagen ist es nicht möglich fehlende Kitaplätze nach Ortsteilen getrennt festzustellen, da oft auch Eltern arbeitsbedingt und aufgrund der verschiedenen Konzepte der Einrichtungen auf andere Ortsteile ausweichen und deshalb hier keine klare Abgrenzung nach Ortsteilen möglich sei. Wie kann dann aber seitens der Verwaltung festgelegt werden in welchem Ortsteil eine Kita welcher Größenordnung errichtet werden muss? Nach welchen Parametern bemisst sich dies? 

3.    Welche Grundstücke stehen derzeit im Eigentum der Stadt in den entsprechenden Ortsteilen, die sich für den Kitabau flächenmäßig und von der Lage her eignen? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Ortsteil, Größe, Lage, Baurecht vorhanden oder herstellbar und wenn ja in welchem Umfang. 

Begründung:

Die Situation der Einhaltung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz ist weiterhin prekär. Es ist für meine Arbeit als Stadtverordneter deshalb notwendig die Bedarfe und Planungen zu kennen, aber auch zu wissen, wo sich weitere Maßnahmen überhaupt umsetzen lassen. Das Wissen um verfügbare und bebaubare Grundstücke für künftige Kindertageseinrichtungen ist essentiell notwendig, damit Stadtverordnete überhaupt Vorschläge an die Verwaltung unterbreiten können für eben solche Maßnahmen und damit die Stadtverwaltung in ihrer Arbeit wesentlich unterstützen können. Nur so können frühzeitig für die Zukunft bestimmte Projekte mit einem passenden Grundstück verbunden werden. Die Sicherstellung der Versorgung mit Kitaplätzen liegt in der Verbandskompetenz der Stadt Königs Wusterhausen, aber eben auch in der Organkompetenz der Stadtverordnetenversammlung als dem beschlussfassenden Gremium über die Vergabe von Baukonzessionen, den Ver- oder Ankauf von Grundstücken usw. Eine Behinderung oder Gefährdung der geordneten Verwaltungstätigkeit durch meine Anfrage dürfte ausgeschlossen sein, weil entsprechende Überlegungen zumindest teilweise innerhalb der Stadtverwaltung bereits vorliegen müssten. Eine Auflistung der für einen Kita-Neubau geeigneten Grundstücke müsste auch ohne Recherche im Archiv vorgelegt werden können, da seitens der Verwaltung bereits eine entsprechende Prüfung erfolgt sein müsste. Bei den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2018 wurde der Antrag der CDU-Fraktion auf zusätzliche Mittel für Planungsleistungen einer weiteren Kita in Mittel für bauvorbereitende Maßnahmen an für den Kita-Neubau geeigneten Grundstücken auf Wunsch des Bürgermeisters umgewidmet. Hier mussten doch unterdessen bereits konkrete Objekte vorgelegen haben. Insoweit ergibt sich mein Auskunftsanspruch auch aus meinem Recht und meiner Pflicht zur Kontrolle des Verwaltungshandelns – hier die Mittelverwendung aus dem Haushalt 2018.

Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich diese hier veröffentlichen.