Bericht aus dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Familie, Jugend, Sport und Kultur vom 14.03.2023

Die Verwaltung informierte am Anfang der Sitzung zur Umsetzung des Brandenburg-Pakets wie folgt:

Der Landtag hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2022 Maßnahmen zur Elternbeitragsentlastung in Form einer Gesetzesänderung des Brandenburgischen Kita-Gesetzes beschlossen. Wesentliche Bestandteile der als „Brandenburg-Paket“ bezeichneten Entlastungen sind:
• Erweiterung der Beitragsfreiheit bis zum 31.12.2024 für Nettoeinkommen bis 35.000 EUR,
• einheitliche Definition des Einkommensbegriffs sowie
• Beitragsbegrenzung für Nettoeinkommen von 35.001 bis 55.000 EUR.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat mit Datum vom 21. Dezember 2022 zwei Informationsschreiben an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen und freien Träger sowie die Städte und Gemeinden in Brandenburg übersandt. Eines der beiden Schreiben war explizit an die Personensorgeberechtigten von Kindern in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen gerichtet.

Die Stadt Königs Wusterhausen hat das Schreiben an die Personenberechtigten intensiv geprüft und hat dieses Anfang Januar 2023 über die Kitas in kommunaler Trägerschaft verteilt.

Ergänzungen waren aus Sicht des Dezernates Soziales nicht notwendig. Aufgrund von Nachfragen von Stadtverordneten erhielt der Ausschuss entsprechende Informationen sowie den vom MBJS zeitgleich übermittelten Sachstand. Derzeit laufen die notwendigen Softwareanpassungen für das IT-Fachverfahren der Beitragsberechnung. Die Neuberechnung der Kitagebühren rückwirkend zum 1. Januar 2023 wird ab Anfang Februar beginnen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Abschluss der Berechnungen sowie zur Rückzahlung von zu viel gezahlten Beträgen werden momentan von der Stadtverwaltung durchgeführt.

Mittagsversorgung in Horteinrichtung und an staatlichen Grundschulen

Mit der Stellungnahme wird darauf abgezielt, die aktuellen Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen um sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler angemessen versorgt werden. Die Essensversorgung an der Grundschule nach § 113 BbgSchulG soll unabhängig beurteilt werden, hierbei dürfen die Folgekosten nicht aus dem Auge verloren werden. Die Stadt gibt hier drei Möglichkeiten in die Diskussion für den nächsten Sitzungslauf.

Weitere Informationen für den Ausschuss zum Sachstand soziale Infrastruktur:

Angestrebt wird der Abschluss des Berichtes bis Juli 2023.
Auf Grundlage der konkret prognostisch ermittelten Bedarfslagen in den Ortsteilen sowie Empfehlungen für die jeweiligen Standorte sollen Maßnahmen nachhaltig umgesetzt werden. Dabei werden insbesondere für die planungsrechtlich zu sichernden Standorte verbindliche Grundlagen geschaffen.

Beispiele von Einzelmaßnahmen:

Es ist vorgesehen, für Einzelstandorte konkrete Bauzustandsbeurteilungen für kurzfristige Planungsentscheidungen durchführen zu lassen, die Entscheidungen für Umbau und Sanierung, Erweiterung oder Neubau ermöglichen.

Am Standort Hockeyplatz 1 der ehemaligen Kita Knirpsenstadt erfolgt dies umgehend, um auf Grundlage der baufachlichen Beurteilung eine Ausschreibung für einen Kitaumbau/bzw. -neubau vorzubereiten. Bestandteil der Ausschreibung wird in jedem Fall der Erhalt des Fliesenmosaiks (Kunst am Bau) vor Ort sein.

Bereits laufende Maßnahmen:
– Neubau der Grundschule Zeesen,
– Sanierung des Mehrzweckgebäudes an der Grundschule Zeesen,
– Bereitstellung einer wiederverwendbaren Modulanlage an der Grundschule Zernsdorf für Schulzwecke und planungsrechtliche Vorbereitung eines Neubaus,
– Bereitstellung einer wiederverwendbaren Modulanlage an der Erich-Kästner-Schule in Königs Wusterhausen für Hortnutzung,
⁃ Planungsrechtliche Vorbereitung für einen Neubau der Grundschule Senzig inklusive Standortprüfung hinsichtlich Naturschutz,                                                         – Schulsportanlage an der Buschschule im 1. BA und Umkleidegebäude mit Vorplatz.

Es ist insgesamt in unserer Stadt notwendig, die Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Wohnfolgeeinrichtungen zu priorisieren und die weitere Baulandentwicklung durch private Investoren künftig an ein Baulandmodell bzw. eine Folgekostenrichtlinie für die soziale Infrastruktur zu knüpfen.

Es folgten die Anträge der SPD Fraktion:

1. Barrierefreie Stadt – Königs Wusterhausen für Alle!

Die Bürgermeisterin wird beauftragt:

1. das Thema Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe in allen dafür relevanten Bereichen der Verwaltung zu verankern,
2. eine Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit in städtischen Gebäuden,
3. eine Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit auf städtischen Fußgängerwegen und -querungen,
4. eine detaillierte Kosten- und Nutzeneinschätzung der jeweils erforderlichen Maßnahmen zur vollständigen Barrierefreiheit,
5. ein Konzept mit Zeitplan zur stufenweisen Umsetzung vorzulegen.
Hierzu ist auch die externe Vergabe zur Erstellung einer solchen Konzeption möglich.

Der Ausschuss folgte unserem Antrag mit der nachvollziehbaren Begründung unsererseits:

Barrierefreiheit nützt nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Stadt, speziell älteren Menschen, Kindern, jungen Eltern mit Kinderwagen, Fahrradfahrern, reisenden Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten oder kurzfristig verletzte Menschen. Barrierefreiheit ist das Gegenteil von Ausgrenzung und gleichzusetzen mit Gleichrangigkeit. Sie ermöglicht es allen Menschen, in jedem Alter, gleichwertig, selbstbestimmend und unabhängig zu leben.

2. Barrierefreie Stadt – Königs Wusterhausen für Alle!

Die Förderrichtlinie Richtlinie zur Förderung Innenstadt sollte dahingehend geändert werden das der Eigenanteil gesenkt und der Förderzuschuss der Stadt auf 80 Prozent je Maßnahme erhöht werden. Auch die maximale förderfähige Gesamtinvestitionssumme soll von 10.000 auf 50.000 Euro erhöht werden, da mit 10.000 Euro entsprechenden Baumaßnahmen (Rampen etc.) umsetzbar sind. Angesichts der rechtlichen Verpflichtungen der Stadt zur Herstellung und Verbesserung von Barrierefreiheit sollen solche Maßnahmen künftig vorrangig berücksichtigt werden, ohne die Bedarfe der Ortsteile zu vernachlässigen vorrangig berücksichtigt werden.

Leider folgte der Ausschuss der logischen Schlussfolge des ersten Antrages nicht. Um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesamten gesellschaftlichen Raum ist es unausweichlich und notwendig Finanzen hier konkret einzusetzen.