Bericht aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen vom 24.05.2023

Am 24.05.2023  tagte der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen im Rathaussaal.

Die Mitteilung der Verwaltung zu Beginn, dass die Zuweisungen aus Anteilen an der Einkommensteuer in 2023 vermutlich 2 Millionen Euro unter Planung ausfallen werden, trübt die Ausgabenfreude von Verwaltung und Stadtparlament. Sollte sich dieser Trend aus der Zuweisung für das erste Quartal fortsetzen, wird die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes unumgänglich sein.

Trotzdem wurde der 1. Änderung der Satzung für die Mittagsversorgung der Kinder in den kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Königs Wusterhausen ohne Diskussion und ohne Gegenstimmen bei Enthaltungen zugestimmt. Danach erhöht sich der Elternbeitrag pro Monat inflations- und aufwandsbedingt von 31,25 Euro auf 36,50 Euro. Gleichzeitig steigt der Stadtzuschuss aufgrund der generellen Verteuerung der Essensportionen von rund 360.000 Euro auf rund 505.000 Euro pro Jahr.

Hingegen wurde der Vorlage der Bürgermeisterin Zuschuss zur Mittagsversorgung für die Grundschüler der Schulen in Trägerschaft der Stadt Königs Wusterhausen nicht zugestimmt. Im Spannungsfeld Eltern / politischer Überzeugungen und SPD-Wunsch nach höheren städtischen Zuschüssen zur Entlastung der Elternhäuser wird der aktuellen Vorlage der Verwaltung (1,03 Euro Zuschuss bei 3,74 Euro selbst zu entrichtendem Preis für die Mittagsversorgung) wenig abgewonnen. Stattdessen schlug unser Fraktionsvorsitzender Tobias Schröter eine kurzfristige Zusammenkunft der Fraktionsvorsitzenden und Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Bildung, Jugend und Familie vor, um eine schnelle mehrheitsfähige Lösung herbeizuführen.

Einstimmig gefolgt wurde dem Antrag,  das städtische Grundstück in Senzig nach Beendigung der heutigen Grundschulnutzung an die kommunale Wohnungsbaugesellschaft zum Mietwohnungsbau zu übertragen. Die SPD-Fraktion wertet dieses als allgemeine Willenserklärung, müssen doch noch die Feinheiten (altengerechtes Wohnen, städtische Erbpacht, etc.) im Nachgang zeitnah erörtert / verhandelt werden.

Nicht öffentlich behandelte der Ausschuss die Abschlüsse 2022 der städtischen Unternehmen gemäß kommunalverfassungsrechtlicher Vorgabe.

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